Ob bei Veranstaltungen in Sporthallen, Bürgersälen oder Schulaulen– die Sicherheit der Besuchenden hat immer höchste Priorität. Deshalb ist die Anwesenheit der Betreibenden und der technischen Verantwortlichen ein absolutes Muss! Doch das stellt vor allem kleinere Gemeinden und Städte immer wieder vor Herausforderungen, da kein fachkundig geschultes Personal zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vorhanden ist. 

Hier kommt unsere Schulung zur „Aufsicht führenden Person“ gemäß DGUV Information 215-322 ins Spiel. In nur 3 Tagen lernst du alles Wichtige über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, um Veranstaltungen in Veranstaltungsstätten gesetzeskonform durchführen zu können. 
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