Brandschutzbeauftragte aufgepasst! Damit du weiterhin Betrieben und Veranstaltungsstätten als zugelassene/r Ansprechpartner/-in zum Thema Brandschutz zur Verfügung stehen kannst, brauchst du alle 3 Jahre, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme deiner Tätigkeit eine Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde. Und die bekommst du bei uns. 
Wir bringen dich in folgenden Bereichen auf den neusten Stand:


- Änderungen bei rechtlichen Grundlagen
- Änderungen im Bereich anlagentechnischer, organisatorischer und baulicher Brandschutz
- Notfallmanagement, Katastrophenschutz, Räumung und Evakuierung

Also am besten checkst du gleich mal, ob es bei dir schon so weit ist und meldest dich über den LINK an.