Sachkundige für Schallpegelmessung
Die maximale zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen beschäftigt nicht nur die Betreiber/-innen von Veranstaltungsstätten und deren Mitarbeiter/-innen, sondern immer häufiger auch die Gerichte. Denn im Nachhinein sind Klagen auf Schadensersatz wegen erlittener Gehörschäden von Konzertbesuchern/-innen und Ruhestörung von Anwohnern/-innen nicht selten und dies oft mit Erfolg.
Erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können das Gehör des Publikums schädigen. Der/die Veranstalter/-in hat im Rahmen seiner/ihrer Verkehrssicherungspflichte
Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich TON, VIDEO UND BESCHALLUNG.
17.10.24 10:00 - 18.10.24 16:00 | |
|
|