Werden Sie in Ihrem Betrieb als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik eingesetzt, müssen Sie zwingend die dafür erforderliche Kompetenz besitzen, um bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller beteiligten Personen gewährleisten zu können.

Die Anforderungen an die Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik und die dafür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen definiert seit Ende 2011 der IGVW Standard SQQ1 (neueste Fassung 1.Januar 2018) und löst damit den VPLT SR 4.0 ab.

Ihr Arbeitgeber trägt die Auswahlverantwortung und muss sicherstellen, dass Sie, als die von ihm eingesetzte Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik, die fachliche Mindestkompetenz des SQQ1 nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachbereich VERANSTALTUNGSTECHNIK.

21.10.24 09:00 - 07.11.24 16:30
  • Breisgaustraße 17a
  • 76532 Baden-Baden, DE