Für die Leitung und Aufsicht aller Riggingtätigkeiten sowie das Erstellen von temporären Anschlagpunkten ist die persönliche Qualifizierung gemäß dem Branchenstandard eine wichtige Voraussetzung. Die Tätigkeit des Riggers LEVELS 2 entspricht dem des ehem. Sachkundigen für Veranstaltungsrigging gemäß VPLT SR 3.0. Der Rigger LEVEL 2 trägt die Fachverantwortung für sein Aufgabengebiet und das Erstellen der hierzu erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen.

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25.08.25 09:00 - 10.09.25 16:00
  • Allee Cité 5
  • 76532 Baden-Baden, DE